ESRS im DAX: Wesentlichkeit, Übergangswahlrechte und freiwillige Transparenzmaßnahmen

Jahr: 2025
Typ: Professional Journal
Fachzeitschrift: Betriebs-Berater

Abstract

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert den Wendepunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Public Interest Entities in Europa. Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird erstmals ein umfassendes Regelwerk wirksam, das nicht nur die klassischen Environmental, Social and Governance-(ESG-)Aspekte umfasst, sondern auch doppelte Wesentlichkeit und spezifische Übergangsregeln vorgibt. Der nachfolgende Beitrag liefert eine erste empirische Bestandsaufnahme anhand der Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen im Deutschen Aktienindex (DAX) für das Berichtsjahr 2024. Die Verf. zeigen mit Fokus auf besonders ermessensbehaftete Aspekte der ESRS, wie deutsche Vorreiter die neuen Offenlegungspflichten umsetzen, welche Optionen sie wählen und welche Best Practices sich abzeichnen. Dabei stehen die Umsetzung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die Ausgestaltung unternehmensspezifischer Angaben sowie freiwillige Transparenzmaßnahmen im Blick.

 

Beteiligte Institutionen

Die Hauptstandorte vom TRR 266 sind die Universität Paderborn (Sprecherhochschule), die HU Berlin und die Universität Mannheim. Alle drei Standorte sind seit vielen Jahren Zentren für Rechnungswesen- und Steuerforschung. Hinzu kommen Wissenschaftler der LMU München, der Frankfurt School of Finance and Management, der Goethe-Universität Frankfurt, der Universität zu Köln, der Leibniz Universität Hannover und der TU Darmstadt, die die gleiche Forschungsagenda verfolgen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner