Steuerbelastung deutscher Kapitalgesellschaften von lediglich 20 % – Fakt oder Fake News?

Jahr: 2020
Typ: Journal Publication
Fachzeitschrift: Steuer und Wirtschaft

Abstract

Eine von Die Grünen/EFA in Auftrag gegebene Studie kommt basierend auf handelsrechtlichen Einzelabschlüssen zum Ergebnis, deutsche Kapitalgesellschaften würden durch erfolgreiche Steuergestaltungen lediglich rund 20 % anstelle der gesetzlich geforderten knapp 30 % an Steuern zahlen. Diese Behauptung hält einer wissenschaftlichen Überprüfung ebenso wenig stand wie die Aussage, große bzw. international agierende Unternehmen hätten eine niedrigere Steuerquote als kleine bzw. am jeweiligen Standort aktive Unternehmen. Wenn berücksichtigt wird, dass die verwendeten (Handels-)Bilanz-Datenbanken auch Personenunternehmen sowie steuerbefreite Unternehmen beinhalten, und der (95%ige) Steuerfreistellung von (Schachtel-)Dividenden gem. § 8b KStG Rechnung getragen wird, ergibt sich eine durchschnittliche Steuerbelastung deutscher Kapitalgesellschaften unabhängig von deren Größe und Internationalität i.H.v. knapp 30 %. Dieses Ergebnis bedeutet jedoch nicht, dass es keinerlei Steuergestaltungen zu Lasten des deutschen Fiskus gibt. Nur lassen sich derartige Steuergestaltungen nicht anhand handelsrechtlicher Einzelabschlüsse identifizieren.

Beteiligte Institutionen

Die Hauptstandorte vom TRR 266 sind die Universität Paderborn (Sprecherhochschule), die HU Berlin und die Universität Mannheim. Alle drei Standorte sind seit vielen Jahren Zentren für Rechnungswesen- und Steuerforschung. Hinzu kommen Wissenschaftler der LMU München, der Frankfurt School of Finance and Management, der Goethe-Universität Frankfurt, der Universität zu Köln und der Leibniz Universität Hannover, die die gleiche Forschungsagenda verfolgen.

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