Zuordnung von Sonderausgaben in der Rentenphase als Bestimmungsfaktor für das Vorliegen einer Doppelbesteuerung beim Übergang zur nachgelagerten Besteuerung gesetzlicher Renten

Jahr: 2020
Typ: Journal Publication
Fachzeitschrift: Steuer und Wirtschaft

Abstract

Die seit langem kontrovers diskutierte Frage, ob es beim Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung zu einer unzulässige Doppelbesteuerung kommt, lässt sich klar beantworten. Wenn die Sonderausgaben, die in der Rentenphase aus den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung resultieren, als ein die Renten steuerfreistellendes Element des Steuersystems eingestuft werden, existiert kein Doppelbesteuerungsproblem. Vielmehr ist eine deutliche Minderbesteuerung und damit eine Steuervergünstigung für Rentner zu konstatieren. Gänzlich anders verhält es sich, wenn derartige Sonderausgaben nicht als Teil der steuerfreien Rente angesehen werden. Dann unterliegt die Mehrzahl der Rentner einer ungerechtfertigten Doppelbesteuerung. In beiden Fällen lässt sich eine pauschalierte und zudem passgenauere Besteuerung gesetzlicher Renten erreichen, indem § 22 EStG entsprechend modifiziert wird.

Beteiligte Institutionen

Die Hauptstandorte vom TRR 266 sind die Universität Paderborn (Sprecherhochschule), die HU Berlin und die Universität Mannheim. Alle drei Standorte sind seit vielen Jahren Zentren für Rechnungswesen- und Steuerforschung. Hinzu kommen Wissenschaftler der LMU München, der Frankfurt School of Finance and Management, der Goethe-Universität Frankfurt, der Universität zu Köln und der Leibniz Universität Hannover, die die gleiche Forschungsagenda verfolgen.

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