Information oder irrelevantes Rauschen? Welche erworbenen immateriellen Vermögenswerte verdienen eine eigene Position – und welche könnten im Firmenwert zusammengefasst werden?

Wenn ein Unternehmen ein anderes aufkauft, bewertet es die erworbenen Vermögenswerte – unter anderem Patente, Lizenzen, Marken und Markenrechte. Diese erworbenen Vermögenswerte machen mittlerweile etwa ein Drittel eines durchschnittlichen M&A-Deals aus und erhöhen die Bilanzen der Käufer um Milliarden von Dollar. Standardsetzer diskutieren immer wieder, ob Unternehmen diese Posten weiterhin separat berichten oder in einer einzigen Sammelgröße mit dem Namen „Goodwill“ zusammenfassen sollten – dem Restbetrag, der verbleibt, nachdem die anderen identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines erworbenen Unternehmens bewertet wurden. Im TRR 266 Working Paper Nr.65  stellen unsere Forscher Sönke Sievers (Universität Paderborn) und Alexander Liss (KU Leuven) zusammen mit ihrem Koautor Wayne Landsman (UNC Chapel Hill) die Frage, ob diese ausgewiesenen Zahlen tatsächlich Informationen enthalten, die für Investoren von Nutzen sind. Ihre Forschung zeigt: Die Antwort hängt von der Art des Vermögenswerts und seiner Nutzungsdauer ab.

Woher immaterielle Werte stammen, entscheidet über ihr Schicksal

Die Erfassung eines Postens in der Bilanz beruht nach US-GAAP auf einer Kosten-Nutzen-Abwägung: Ein Wert gehört dorthin, wenn er den Investoren etwas mitteilt, das ihnen sonst entgehen würde, und wenn er zuverlässig genug gemessen werden kann, damit sich der Aufwand lohnt. Kaum ein Posten stellt diese Beurteilung so auf die Probe wie immaterielle Vermögenswerte – Vermögenswerte, die im Gegensatz zu einer Maschine keine physische Form haben.

Wenn ein Unternehmen sie selbst durch Forschung und Entwicklung, Werbung oder Personal schafft, werden die Ausgaben in der Regel bei Entstehung als Aufwand verbucht und es erscheint kein Vermögenswert in der Bilanz. Wenn ein Unternehmen sie erwirbt, durch die Übernahme eines Unternehmens oder beispielsweise den Kauf eines Patents oder einer FCC-Lizenz, werden sie zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanzierung ausgewiesen. Ein immaterieller Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer generiert über einen begrenzten Zeitraum einen Nutzen und wird dann über diese Dauer abgeschrieben. Ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer hat keine vorhersehbare Begrenzung seiner Nutzungsdauer. Er wird, wie der Firmenwert, nicht abgeschrieben, sondern einmal jährlich auf Wertminderung geprüft – eine Prüfung, die stark von den Annahmen der Unternehmensleitung abhängt.

Für Ersteller, Investoren und Standardsetzer steht dabei viel auf dem Spiel. Da beizulegende Zeitwerte auf Annahmen beruhen, die oft schwer zu überprüfen sind, stellen Kritiker die Frage, ob die ausgewiesenen Zahlen überhaupt zuverlässig genug sind, um Investoren zu helfen. Sowohl das Financial Accounting Standards Board (FASB) als auch das International Accounting Standards Board (IASB) setzen sich seit Jahren mit diesem Thema auseinander. Der Vorschlag des FASB zu immateriellen Vermögenswerten und Firmenwert löste mehr als 100 Stellungnahmen mit sehr unterschiedlichen Ansichten aus und das IASB überprüft derzeit IAS 38 immaterielle Vermögenswerte, um abzuschätzen, wie die Bilanzierung verbessert werden könnte.

Ein neuer Ansatz zur Bewertung erworbener immaterieller Vermögenswerte

Frühere Studien befassen sich mit den zum Zeitpunkt des Erwerbs zugewiesenen Werten. Diese Studie betrachtet etwas anderes: die Nettobeträge, die zu jedem Jahresabschlussstichtag in der Bilanz verbleiben, nachdem Abschreibungen und Wertminderungen vorgenommen wurden. Wir haben diese Zahlen manuell aus den Jahresabschlüssen US-amerikanischer Unternehmen (SEC EDGAR-Datenbank) zusammengetragen. Die daraus resultierende Stichprobe umfasst 35.013 Unternehmens-Jahres-Beobachtungen von 3.859 in den USA börsennotierten Unternehmen im Zeitraum von 2002 bis 2021 und deckt in jedem Jahr mindestens 70 Prozent der gesamten US-Marktkapitalisierungen ab.

Wir sortieren jeden immateriellen Vermögenswert auf zwei Arten: 1. nach Nutzungsdauer (begrenzt versus unbegrenzt) und 2. nach Art (Technologie, Kunden, Verträge, Marketing). Anschließend stellen wir zwei Fragen: Spiegeln sich die ausgewiesenen Beträge im Aktienkurs des Unternehmens wider und helfen sie dabei, die operativen Zahlungsströme für das kommende Jahr sowie für die nächsten zwei und drei Jahre vorherzusagen? Die zentrale Frage für die Stakeholder ist, ob ein immaterieller Vermögenswert separat ausgewiesen oder in den Firmenwert einbezogen werden sollte. Wir verwenden daher den Firmenwert als Maßstab.

In Anlehnung an das konzeptionelle Rahmenwerk des FASB (Concept Statement Nr.8) interpretieren wir die Ergebnisse anhand von drei Fragen:

  • Enthält der Betrag Informationen? Wenn er weder mit Preisen noch mit zukünftigen Zahlungsströmen in Verbindung steht, besteht er den Informationstest nicht und sollte nicht ausgewiesen werden.
  • Falls ja, unterscheiden sich diese Informationen vom Firmenwert? Wenn ja, würde durch die Einbeziehung in den Firmenwert Informationen verloren gehen, sodass er separat ausgewiesen werden sollte.
  • Oder ähnelt die Information dem Firmenwert? Wenn ja, sind die Argumente für eine separate Ausweisung schwach und eine Einbeziehung in den Firmenwert ist vertretbar.

Diese Prüfkriterien zeigen, ob die ausgewiesenen Beträge mit Aktienkursen und zukünftigen Zahlungsströmen in Zusammenhang stehen. Sie zeigen nicht, dass die Beträge selbst Kursbewegungen verursachen. Allerdings erfassen sie nur die Nutzenseite der Gleichung. Wie aufwendig und kostspielig die Bewertung und Prüfung der einzelnen Beträge ist, steht auf der anderen Seite – und dies müssen die Standardsetzer gegen die genannten Vorteile abwägen.

Die Nutzungsdauer bestimmt die Unterschiede bei Preisen und Zahlungsströmen

Die meisten erworbenen immateriellen Vermögenswerte stehen in einem positiven Zusammenhang mit den Aktienkursen und den zukünftigen Zahlungsströmen. Das deutlichste Muster ist eine Reihenfolge, die sowohl für die Bedeutung für Investoren als auch für die Cashflow-Prognosen gilt: Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer stehen an erster Stelle, gefolgt vom Firmenwert und schließlich von immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer.

Investoren geben immateriellen Vermögenswerten mehr Bedeutung als dem Firmenwert und diese Vermögenswerte lassen sich über jeden Zeithorizont hinweg am stärksten mit zukünftigen Zahlungsströmen in Verbindung bringen. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer hingegen befinden sich am anderen Ende: Investoren legen ihren ausgewiesenen Beträgen weniger Wert zu als dem Firmenwert, was damit zusammenhängt, dass sie diese Beträge als weniger zuverlässig sehen. Trotz dieser Unterschiede enthalten beide Informationen, die sich vom Firmenwert unterscheiden, was ihre getrennte Erfassung und Ausweisung unterstützt.

Die Art des Vermögenswerts spielt eine Rolle

Die Unterteilung von bestimmten und unbestimmten immateriellen Vermögenswerten in die Kategorien Technologie, Kunden, Verträge und Marketing zeigt, dass es keine einheitliche Antwort gibt. Technologie ist mit deutlichem Abstand die aussagekräftigste Kategorie und hat sowohl im Preis- als auch im Zahlungsstrom-Test die größten Auswirkungen.

Drei Gruppen erhalten echte Informationen und verhalten sich anders als der Firmenwert, was darauf hindeutet, dass eine separate Berichterstattung vorzuziehen ist: Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer im Technologiebereich, Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer im Technologiebereich und Marketing-Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer. Zwei Gruppen – kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte und vertragsbezogene immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer – sind zwar informativ, statistisch jedoch nicht vom Firmenwert zu unterscheiden. Eine Zusammenfassung mit dem Firmenwert würde daher kaum Informationsverlust bedeuten, was genau der mittleren Option entspricht, die das FASB für diese Vermögenswerte vorschlägt. Eine Gruppe –immaterielle Marketing-Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer wie kurzlebige Marken und Wettbewerbsverbotsvereinbarungen – weist keinerlei Zusammenhang mit Preisen oder Zahlungsströmen auf. Gemäß dem Informationstest sollten diese gar nicht erst in der Bilanz erscheinen.

Was dies für Standardsetzer und Investoren bedeutet: ein gezielter Mittelweg

Die Fakten sprechen gegen beide Extreme. Alles unter dem Firmenwert zusammenzufassen, wäre mit Informationsverlusten verbunden. Bei den meisten immateriellen Vermögenswerten spiegeln die ausgewiesenen Beträge die zukünftige Wertentwicklung auf eine Weise wider, wie es der Firmenwert nicht tut. Eine Zusammenfassung würde Informationen verwerfen, die Investoren andernfalls nutzen würden. Aber auch „alles zu bilanzieren“ ist keine passende Lösung. Immaterielle Marketing-Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer erscheinen wenig aussagekräftig, sodass es kaum Gründe gibt, sie überhaupt zu bilanzieren.

Für Standardsetzer wie das FASB und das IASB untermauern unsere Daten einen gezielten Mittelweg. Die stärksten Argumente für eine separate Berichterstattung bestehen bei technologischen Vermögenswerten mit begrenzter und unbegrenzter Nutzungsdauer. Bei Kundenbeziehungen und immateriellen Vertrags-Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer ist die Entscheidung weniger eindeutig: Eine Einbeziehung in den Firmenwert würde nur zu einem geringen Informationsverlust führen.

 

Die Ergebnisse zeigen, dass immaterielle Marketing-Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer  nicht bilanziert werden sollten.

Für Investoren zeigen die Ergebnisse, dass die bilanzielle Einstufung selbst von Bedeutung ist: Sowohl die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts als auch seine Art hängen davon ab, wie viel Bedeutung Investoren auf den ausgewiesenen Betrag legen. Technologische Vermögenswerten mit begrenzter und unbegrenzter Nutzungsdauer stechen als die informativsten hervor.

Dieser Beitrag ist das TRR 266 Working Paper Nr. 65 (Oktober 2021, überarbeitet im Dezember 2025) und befindet sich derzeit im Überarbeitungs- und Wiedereinreichungsprozess bei der Review of Accounting Studies.

Zitierweise für diesen Blogbeitrag: Landsman, W., Liss, A., & Sievers, S. (2026). Information oder irrelevantes Rauschen? Welche erworbenen immateriellen Vermögenswerte verdienen eine eigene Position – und welche könnten im Firmenwert zusammengefasst werden? TRR 266 Accounting for Transparency Blog.

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