Abweichende steuerliche Verrechnungspreise in der Steuererklärung oder als Ergebnis einer Betriebsprüfung zwischen verschiedenen Staaten
Bei grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen existiert kein Marktpreis. Um steuerlichen Ertrag und Aufwand zutreffend den beteiligten Staaten zuordnen zu können, wird deshalb eine Ersatzgröße benötigt: der sogenannte steuerliche Verrechnungspreis oder Transferpreis. Ziel dieser Umfrage ist, einen Überblick zu erhalten, wann Abweichungen entstehen (antizipieren Unternehmen das Problem und geben bereits abweichende Verrechnungspreise in der Steuererklärung an? Oder kommt die Abweichung erst als Ergebnis einer Steuerprüfung zustande?), welche Folgen die Abweichung hat (Minderbesteuerung oder Doppelbesteuerung) und wie häufig evtl. Doppelbesteuerungen durch Verständigungsverfahren verhindert werden können. Schließlich möchten wir einen Überblick darüber erhalten, welche Staaten besonders betroffen sind.