ESG

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird flügge: Von der freiwilligen PR-Maßnahme hin zu einer verbindlich prüfbaren Offenlegungspflicht

Die 2023 eingeführte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine EU-Richtline zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, verpflichtet europäische Unternehmen seit 2025 gemäß den European Sustainability Standards (ESRS) zu berichten. Ziel der CSRD ist es die Qualität, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und Unternehmen dazu zu verpflichten, ökologische und soziale Auswirkungen ihres Handelns…

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Beteiligte Institutionen

Die Hauptstandorte vom TRR 266 sind die Universität Paderborn (Sprecherhochschule), die HU Berlin und die Universität Mannheim. Alle drei Standorte sind seit vielen Jahren Zentren für Rechnungswesen- und Steuerforschung. Hinzu kommen Wissenschaftler der LMU München, der Frankfurt School of Finance and Management, der Goethe-Universität Frankfurt, der Universität zu Köln und der Leibniz Universität Hannover, die die gleiche Forschungsagenda verfolgen.

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